Neues Urteil: Abmahngefahr wegen Facebook Like Button

 

Der Like-Button, der auf Millionen von Webseiten eingebunden ist, verstößt laut einem
aktuellen Urteil 
des LG Düsseldorf gegen deutsches Recht.
Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit, um heraus zu 
finden, was das Urteil für Sie
konkret bedeutet.

1. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung über die Tools von Facebook
(Like Button) 
nicht erlaubt ist. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-
Plug-In personenbezogene Daten 
der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt.

2. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie Twitter oder Google+?
Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen
Plug-Ins von SocialMedia 
Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene
Daten übertragen.

3. Gilt das Urteil nur für Seiten von Unternehmern oder auch für Shops?
Alle Seiten, die nicht ausschließlich privat sind können abgemahnt werden.
Das betrifft Online- Shops, 
Seiten von Dienstleistern, Unternehmens-Seiten und
Affiliate-Seiten oder Seiten mit Werbung.

Aber auch private Seiten verstoßen gegen das Datenschutzrecht, wenn sie den
Like-Button über das 
aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

4. Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
Nach Ansicht des LG Düsseldorf reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den FacebookLike-Button nicht mehr aus. Als Seitenbetreiber können Sie unter
Umständen abgemahnt werden, 
wenn Sie die Tools, die Facebook & Co. zur Verfügung
stellen weiterhin nutzen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann entfernen Sie die von Facebook zur
Verfügung 
gestellten Page-Plug-Ins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plug-In
eingebunden sind, von Ihrer 
Seite. Gern können Sie auch uns damit beauftragen.

Nutzen Sie nur noch Tools, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine personen-
bezogenen Daten 
übertragen.
Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl und Einbindung der Tools für Ihre Seite behilflich.